Neue Grippe ('Schweinegrippe')
Neue Grippe ('Schweinegrippe') - Influenzavirus A (H1N1)hier: Impfung von Feuerwehrdienst- leistenden im Landkreis Roth
Neue Grippe ('Schweinegrippe') - Influenzavirus A (H1N1)
hier: Impfung von Feuerwehrdienstleistenden im Landkreis Roth
Liebe Feuerwehrkamerdinnen und -kameraden,
wie Ihr den vielfachen Mitteilungen in den Medien entnehmen könnt, gehören wir, die Feuerwehrdienstleistenden, neben den chronisch Kranken, den Schwangeren, dem medizinischen Personal / Pflegepersonal und den Polizeivollzugsbehörden zu der 'Gruppe der bevorzugt zu impfenden Personen'.
über die Neue Grippe selbst, den Krankheitsverlauf, die Gefährdung und das Risiko möchte ich mich aufgrund der mir fehlenden Fachkompetenz nicht äußern. Auch möchte ich mich einer Diskussion über die unterschiedlichen Impfstoffe sowie deren Risiken und Nebenwirkungen enthalten.
Offizielle Informationen hierzu habe ich diesem Artikel in Form von Informationsschreiben / Broschüren sowohl des Deutschen Feuerwehrarztes als auch des Bundesministeriums für Gesundheit in unserem Bereich Download auf [ www.kfv-roth.de ] eingestellt.(siehe Links ganz unten)
Weitere aktuelle Infos auch unter [ www.neuegrippe.bund.de ] bzw. [ www.bzga.de ]
Beurteilung der Situation für Feuerwehrdienstleistende in unserem Landkreis:
1. Risiko
Aufgrund der von uns geforderten 'Feuerwehrdiensttauglichkeit' können wir davon ausgehen, dass die Feuerwehrdienstleistenden grundsätzlich gesund sind (d.h. keine chronischen Krankheiten haben. Sollten im Einzelfall Feuerwehrdienstleistende aufgrund von Erkrankungen zur Risikogruppe gehören, so ist dies dementsprechend zu beurteilen). Auch ist aufgrund unseres ehrenamtlichen Dienstes (abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung) derzeit mit keinem erhöhten Ansteckungsrisiko zu rechnen.
2. Generelle Einsatzbereitschaft
Generell sind unsere Feuerwehren personell dreifach besetzt. Da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass sich alle Mitglieder einer Feuerwehr gleichzeitig anstecken, ist davon auszugehen, dass auch bei weiterer Ausbreitung des H1/N1 Virus grundsätzlich die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren gewährleistet werden kann. Probleme könnten unter Umständen bei der Sicherstellung der Tagesalarmbereitschaft entstehen. Während der regulären Arbeitszeiten wird die Einsatzbereitschaft unserer Wehren in der Regel durch einen kleinen Stamm von Feuerwehrdienstleistenden sicher gestellt, die vor Ort tätig sind oder durch Schichtarbeit tagsüber zur Verfügung stehen.
3. Funktionsträger
Zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben haben wir in unseren Reihen Feuerwehrdienstleistende sowohl mit Führungsaufgaben als auch mit Sonderfunktionen. Hierunter fallen neben den Führungskräften insbesondere Atemschutzgeräteträger / - gerätewarte und Maschinisten (Fahrer von Löschfahrzeugen). Aufgrund von gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen, Schulungen und sonstigen Dienstveranstaltungen ist nicht vollständig auszuschließen, dass diese Personengruppen einem etwas erhöhten Ansteckungsrisiko unterliegen (z. B. gemeinsame Atemschutzübung, Dienstsport, Maschinisten- / Fahrerschulungen).
Abschließende Bewertung: Aufgrund der Tätigkeit in der Feuerwehr ist derzeit mit keinem erhöhten Ansteckungsrisiko zu rechnen. Jeder Feuerwehrdienstleistende gehört zum Personenkreis der bevorzugt zu Impfenden; eine freiwillige Teilnahme an der Impfung liegt im eigenen Entscheidungsbereich. Die Impfung ist für den Feuerwehrdienstleistenden kostenfrei; sie wird in der Regel von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt (siehe Liste der Impfärzte: www.kvb.de 'Neue Grippe', 'Liste der Impfärzte') Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Hierbei ist auf die Zugehörigkeit zur Feuerwehr hinzuweisen. Durch die Kommandanten ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr durch den verstärkten krankheitsbedingten Ausfall von Funktionsträgern oder von Feuerwehrdienstleistenden, welche die Tagesalarmbereitschaft sicherstellen, gefährdet werden kann. Sollte dies der Fall sein, so ist speziell für diese Kameraden eine dringende Empfehlung für eine Vorsorgeimpfung auszusprechen. Eine Verpflichtung zur Impfung besteht jedoch nicht. Bei allen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Schulungen und übungen sind die Grundsätze der Hygiene strikt einzuhalten (siehe Anlagen). Sollten bei der Durchführung der Impfung durch die Hausärzte 'organisatorischen Problemen' auftreten, so bitte ich um sofortige Information.
Für weitere eventuelle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner Löchl
[Kreisbrandrat]
Anlagen: (Auch unter [Downloads - Sonstiges - Neue Grippe] zu finden) '8 Empfehlungen zum persönlichen Grippeschutz' der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 09.05.2009 Stellungnahme des Bundesfeuerwehrarztes vom 19.10.2009 'Impfempfehlungen zur Neuen Grippe für Feuerwehren' Faltblatt des Bundesministeriums für Gesundheit 'Was Sie über die Neue Grippe wissen müssen' vom Oktober 2009 Faltblatt des Bundesministeriums füür Gesundheit 'Impfung gegen die neue Grippe (Schweinegrippe)' vom Oktober 2009 Liste 'Informationsmaterialien zur Neuen Grippe' des Bundesministeriums für Gesundheit vom Oktober 2009 Info Schreiben 'Informationen für Angehörige von Polizei und Feuerwehr' der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom Oktober 2009
Archivbild(er):
Archivbeitrag: 146 - 2009-10-28 23:48:54